Hundeanmeldung/-abmeldung

Personen die einen Hund halten, der älter als 12 Wochen ist, haben diesen binnen 3 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund über mindestens 725.000 Euro (Polizze oder Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz

Die Gebühr für die Hundemarke (€ 4 ,--) und die Hundesteuer (€ 50,-- pro Jahr) sind bei der Anmeldung in bar zu entrichten.

Die Hundesteuer wird in weiterer Folge jährlich vorgeschrieben.

Achtung:
Findet ein Wechsel der gemeldeten Haftpflichtversicherung statt, so hat der Hundehalter oder die Hundehalterin dies binnen vier Wochen unter Vorlage der neuen Haftpflichtversicherung der Gemeinde bekannt zu geben. Gleiches gilt für weitere Versicherungswechsel.

Abmeldung:
Bei Ende der Hundehaltung, oder Umzug in eine andere Gemeinde, ist der Hund selbstständig innerhalb einer Woche bei der Gemeinde abzumelden.

Hundeanmeldung/-abmeldung (67 KB) - .PDF

Achtung: die Hunde-Sachkundekurse bestehen aus zwei Teilen. Es müssen beide Termine zusammenhängend gebucht werden.


Termine für Hundehalte-Sachkundekurse finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at