Hundehaltung

Personen die einen Hund halten, der älter als 12 Wochen ist, haben diesen binnen 5 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund über mindestens 725.000 Euro (Polizze oder Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz


Neu ab 1. Dezember 2024:

Hunde die ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreicht haben, (tierärztliche Feststellung ab dem vollendeten 12. Lebensmonat), müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.

Für spezielle Rassen muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden. 

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen: 

  • Ist der Hund jünger als 12 Monate bei der Anmeldung: so ist die Alltagstauglichkeitsprüfung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats vorzulegen. 
  • Ist der Hund älter als 12 Monate bei der Anmeldung und hat das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet: so ist die Alltagstauglichkeitsprüfung binnen 6 Monaten vorzulegen. 
  • Ist der Hund älter als 8 Jahre bei der Anmeldung: so ist keine Alltagstauglichkeitsprüfung erforderlich.

Unter der Website: https://hundehaltung-ooe.at/ finden Sie umfassende und leicht verständliche Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024.

Hundeabgabe:

Die Hundesteuer (€ 50,-- pro Jahr) sind bei der Anmeldung in bar zu entrichten.

Die Hundesteuer wird in weiterer Folge jährlich vorgeschrieben.

Achtung:
Findet ein Wechsel der gemeldeten Haftpflichtversicherung statt, so hat der Hundehalter oder die Hundehalterin dies binnen vier Wochen unter Vorlage der neuen Haftpflichtversicherung der Gemeinde bekannt zu geben. Gleiches gilt für weitere Versicherungswechsel.

Abmeldung:
Bei Ende der Hundehaltung, oder Umzug in eine andere Gemeinde, ist der Hund selbstständig innerhalb einer Woche bei der Gemeinde abzumelden.

Achtung: die Hunde-Sachkundekurse bestehen aus zwei Teilen. Es müssen beide Termine zusammenhängend gebucht werden.


Termine für Hundehalte-Sachkundekurse finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at