Reisepass

Zuständig

HINWEIS: Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt (bis zum bzw. am 2. Geburtstag) kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumente in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss die Antragstellerin/der Antragsteller wählen, für welches Reisedokument die Befreiung angewendet werden soll.


Bei Antragstellung, werden Sie ersucht einen Termin im Bürgerservice (07264/4255) zu vereinbaren.

 

Informationen über Kosten und Gültigkeit zum Reisepass finden Sie unter: Österreich.gv.at